AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mediasign GmbH

1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Soweit zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mediasign GmbH bei jeder Erteilung eines Auftrages durch den Kunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Kunden im Rahmen der Offertstellung zur Kenntnis zu bringen.

2. Offerten
Die Mediasign GmbH erstellt ihre Offerten auf der Grundlage der ihr überlassenen Vorlagen, Manuskripte, Spezifizierungen, Daten etc. Soweit die Mediasign GmbH Offerten aufgrund ungenauer, unvollständiger Vorlagen, Manuskripte, Spezifizierungen, Daten etc. stellen muss, sind die darin genannten Preise als reine Richtpreise zu verstehen. Unbefristete Offerten haben, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, während maximal 60 Tagen Geltung. Eine Offerte wird für die Mediasign GmbH erst nach der Auftragsbestätigung des Kunden verbindlich.

3. Auftragsabwicklung

3.1. Die Mediasign GmbH arbeitet mit modernsten Mitteln.

3.2. Von Daten, die die Mediasign GmbH auf Disketten oder anderen Speichermedien geliefert werden, müssen beim Kunden Sicherheitskopien oder Doppel vorhanden sein. Die Mediasign GmbH übernimmt keine Verantwortung für fehlerhaft oder unvollständig gelieferte Daten. Für allenfalls eintretende Datenverluste lehnt die Mediasign GmbH ausdrücklich jegliche Haftung ab. Virenverseuchte Datenträger werden nicht bearbeitet. Der Mediasign GmbH übergebene Manuskripte, Datenträger, Lithos, Originale etc. werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Kunde ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu tragen bzw. zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet, die Mediasign GmbH vorgängig auf den allenfalls erheblichen Wert von Daten und Unterlagen aufmerksam zu machen.

3.3. Schlecht geschriebene oder unvollständige Manuskripte sind durch den Kunden zu bereinigen bzw. zu ergänzen. Soweit die Bereinigung bzw. Ergänzung durch die Mediasign GmbH vorzunehmen ist, wird dieser Aufwand dem Kunden berechnet.

3.4. Die Mediasign GmbH setzt voraus, dass der Kunde für die zur Verfügung gestellten Daten und Vorlagen die allfällig notwendigen Reproduktionsrechte besitzt. Vorlagen mit dem Urheberrechtshinweis eines Dritten werden von der Mediasign GmbH nur bearbeitet, wenn der Kunde den Nachweis für das entsprechende Reproduktionsrecht erbringt. Für einen allfälligen Schaden, der aus der unberechtigten Verwendung eines von einem Kunden behaupteten Reproduktionsrechtes entsteht, haftet die Mediasign GmbH nicht.

3.5. Das Erstellen von für die Erfüllung des Auftrages benötigten Skizzen, Entwürfen, Gestaltungsvorschlägen, Originalen, fotografischen Arbeiten, Stanzformen etc. durch die Mediasign GmbH wird dem Kunden in jedem Fall in Rechnung gestellt. Letzteres gilt auch für Werkzeuge, die für die Auftragserfüllung durch die Mediasign GmbH hergestellt werden müssen.

3.6. Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Umbruchänderungen etc.) sind in der Offerte nicht enthalten und werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.7. Bei ungenügender Spezifikation eines Auftrages ist die Mediasign GmbH frei, Satz und Grafik in Bezug auf Gestaltung und Farbe so zu wählen, wie sie es aufgrund ihrer Erfahrung als richtig erachtet.

3.8. Das «Gut zum Druck», resp. «Ready-to-Screen» ist der Mediasign GmbH vom Kunden schriftlich zu bestätigen. Für Fehler, die vom Kunden übersehen werden, übernimmt die Mediasign GmbH keine Haftung.

3.9. Im Übrigen bleiben branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material ausdrücklich vorbehalten.

4. Lieferung/Lieferbedingungen
Vereinbarte Liefertermine gelten nur dann, wenn die erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Auftragsbearbeitung zum vereinbarten Zeitpunkt der Mediasign GmbH zur Verfügung stehen. Wird das «Gut zum Druck», resp. «Ready-to-Screen» nicht innerhalb der vereinbarten Frist erteilt, ist die Mediasign GmbH nicht mehr an den vereinbarten Liefertermin gebunden. Das Nichteinhalten der Lieferfrist durch die Mediasign GmbH berechtigt den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz, wenn die Mediasign GmbH an der Verzögerung kein Verschulden trifft (z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörung etc.).

5. Preise/Zahlungsbedingungen
Die offerierten oder bestätigten Preise sind Nettopreise zuzüglich MwSt., soweit zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart ist.
Die von der Mediasign GmbH erbrachten Leistungen werden grundsätzlich beim Stande «Gut zum Druck», resp. «Ready-to-Screen» fakturiert. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Mehraufwand gemäss Ziff. 3 vorne wie Vorlagen- oder Manuskriptüberarbeitung, Änderungen, Erstellen von Reproduktionsunterlagen und Werkzeugen, Autorkorrekturen, Änderungen nach erfolgtem «Gut zum Druck» etc., welcher vom Kunden verursacht worden ist, wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Rechnungen der Mediasign GmbH sind innerhalb einer Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen zu bezahlen. Abzüge irgendwelcher Art durch den Kunden sind nur dann zulässig, wenn dies zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden ist.
Dauert die Abwicklung eines Auftrages länger als zwei Monate, ist die Mediasign GmbH berechtigt, vom Kunden angemessene Vorschüsse zu verlangen.

6. Versand
Der Versand wird auf Kosten und Gefahr des Kunden mit normaler Post ausgeführt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden Sendungen per Express, Einschreiben oder Kurier ausgeführt. Die Mediasign GmbH lehnt für Verzögerungen oder Schäden, die sich durch den Versand ergeben, jegliche Haftung ab.

7. Aufbewahrung
Die Aufbewahrung von Reproduktionsmaterial erfolgt auf Risiko des Kunden, insbesondere das Risiko, einer späteren einwandfreien Bereitstellung (Änderung der Bearbeitungstechniken). Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (digitale Kundendaten, Negative, Farbabzüge, Fotografien, Satz, Werkzeuge etc.) besteht ohne schriftliche Absprache nicht.

8. Mängel
Die von der Mediasign GmbH gelieferten Arbeiten sind sofort bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innert 3 Tagen nach Empfang der Arbeiten schriftlich zu erfolgen. Andernfalls gilt die Lieferung als angenommen und akzeptiert. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Nachbesserung durch die Mediasign GmbH. Eine über den Wert der Arbeit hinausgehende Haftung der Mediasign GmbH wird ausgeschlossen, insbesondere die Haftung für einen indirekten Schaden.

9. Geheimhaltung
Die Mediasign GmbH behandelt Informationen, die ihr im Rahmen der übertragenen Aufträge bekannt werden, vertraulich.

10. Rechte am Arbeitsresultat
Soweit die Vertragsparteien keine anderslautende Abrede treffen, gilt bezüglich der Rechte am Arbeitsresultat folgendes:

– Die im Rahmen der Auftragserfüllung von der Mediasign GmbH hergestellten Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Vorlagen, Originale, fotografischen Arbeiten, generierten Daten, Datenaufzeichnungen (Digitalisierung und Datenspeicherung), Datenträger, Stanzformen und Werkzeuge bleiben im Eigentum der Mediasign GmbH. Der Kunde kann von den erstellten Grafiken die von ihm gewünschte Form in beliebiger Anzahl (Output) bestellen und darüber frei verfügen.

– Die Schutzrechte am Arbeitsresultat bzw. an den Reproduktionsunterlagen, insbesondere das Urheberrecht, stehen der Mediasign GmbH zu, soweit das Arbeitsresultat bzw. die Reproduktionsunterlagen mittels künstlerischer oder kreativer Leistungen der Mediasign GmbH zustandegekommen sind und nicht von den vom Kunden übergebenen Unterlagen und Daten übernommen werden. Gleiches gilt für die von der Mediasign GmbH im Rahmen der Auftragserfüllung hergestellten Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Vorlagen, Originale, fotografischen Arbeiten, generierten Daten, Datenaufzeichnungen (Digitalisierung und Datenspeicherung), Datenträger, Stanzformen und Werkzeuge.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Rapperswil-Jona SG.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rapperswil-Jona vereinbart. Auf das Vertragsverhältnis findet nur schweizerisches Recht Anwendung.

1. Januar 2009

 

News

News

SSF Solar Screen Factory AG mit neuer Website

Am 23. Dezember ging die letzte Website für 2011 online. Den Schlusspunkt setzte die SSF AG aus Tägerwilen, eine Produktionsfirma von Solarzellen.

Die neue Website zeigt sich modern und technisch. Ein ruhiger Bildwechsel begleitet den Besucher durch die Website. 

www.ssf.ag

 
Neuer Internetauftritt für die Feuerwehr Rapperswil-Jona

Zusammen mit der Sicherheitsverwaltung der Stadt Rapperswil-Jona plante Mediasign den neuen Internetauftritt des Feuerwehr- und Chemiewehrstützpunkt Rapperswil-Jona. Mitte Dezember ging er online.

Neben den allgemeinen Informationen über den Betrieb und die Organisation des Unternehmens finden Sie neu eine übersichtliche Fotogalerie mit Impressionen aus den letzten Monaten. Natürlich wird auch ausführlich über die umfangreichen Dienstleistungen informiert und man hat die Möglichkeit, diverse Formulare direkt zu downloaden.

www.feuerwehr-rapperswil-jona.ch

 
Schwarz ist auch eine Farbe: Neue Website für HESS-ART

Dass Schwarz durchaus auch eine Farbe sein kann, beweist der Rapperswiler Künstler Christopher Hess in seiner Malkunst. In seiner neuen Website zeigt HESS-ART verschiedene seiner Werke in einfachen Webgalerien.

Mediasign unterstützte den Künstler bei der Kreation und Programmierung einer neuen, einfachen Website.

www.hess-art.ch